Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt hat auf seinem jeweiligen Gebiet eine hohe Kompetenz nachzuweisen. Der Fachanwaltstitel wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer deshalb »aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen« verliehen. Diese sind theoretischer und praktischer Natur und umfassen darüber hinaus auch verfassungs- und europarechtliche Bezüge.

Themen, die das Arbeitsrecht betreffen, sind beispielsweise:

  • Gestaltung oder Änderung von Arbeitsverträgen sowie von Dienstverträgen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z.B. Lohn, Urlaub, Schadensersatz) im gerichtlichen Verfahren oder durch einen außergerichtlichen Vergleich
  • Beendigung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen (z.B. durch Kündigung, Aufhebungsvertrag) und die sich daraus ergebenden Folgen (z.B. Kündigungs- und Kündigungsschutz-prozesse, außergerichtliche Streitbeilegung)
  • Fragen im Zusammenhang mit Unternehmenskaufverträgen oder gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, wie Betriebsübergang, kollektivrechtliche Folgen (beispielsweise Fortbestand des Betriebsrates, Restmandat)