Bau- und Architektenrecht

Wer ein Bauvorhaben plant oder beginnt, legt Wert auf reibungslose Abläufe und ein gezieltes Zusammenwirken aller Beteiligten. Während und nach der Bauausführung entstehen immer wieder Konflikt-situationen, die bewältigt werden müssen. Entscheidend kommt es dann auch darauf an, seine eigenen rechtlichen Möglichkeiten zu kennen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Im Vordergrund steht dabei die Vermeidung von Konflikten und vor allem von sehr teuren und langwierigen „Bauprozessen“. Deshalb werden wir oft schon in der Planungsphase mit rechtlichen Fragestellungen beauftragt und begleiten das Bauprojekt bis zum erfolgreichen Abschluss.

Themen, die das Baurecht betreffen, sind z.B.:

  • Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
  • Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (z.B. durch selbständiges Beweisverfahren)
  • Sicherung von Werklohnansprüchen
  • Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen bzw. die Abwehr von unberechtigten Mängelansprüchen